der
DataGAP GmbH
Bessemerstr. 82, 10 OG. Süd
12103 Berlin
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Altenburg
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der DataGAP GmbH (im Folgenden: Dienstleister) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen nach Maßgabe dieser AGB. Abweichende AGB des Auftraggebers werden vom Dienstleister – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht anerkannt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und Österreich. Der Dienstleister schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich abweichender Bestimmungen als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein Widerrufsrecht wird nicht gewährt.
2. Leistungen und Vertragsschluss
Der Dienstleister bietet dem Auftraggeber Dienstleistungen an, der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem Angebot des Dienstleisters. Der Leistungsumfang ist dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss in Form eines Angebots zur Verfügung zu stellen.
2.1. Der Dienstleister erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen.
2.2. Der Dienstleister schuldet keinen konkreten Beratungserfolg. Der Dienstleister schuldet keine Rechts- und/oder Steuerberatung über die vereinbarten Leistungen hinaus.
2.3. Besondere Bestimmungen für datenschutzrechtliche Dienstleistungen: Schuldet der Dienstleister dem Auftraggeber datenschutzrechtliche Dienstleistungen gilt folgendes: datenschutzrechtliche Dienstleistungen beinhalten insbesondere die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten, die Bereitstellung eines plattformbasierten Datenschutzmanagementsystems sowie die Erbringung beratender Leistungen im Bereich des deutschen und europäischen Datenschutzrechts und Themen der Cybersicherheit. Die seitens des Dienstleisters bzw. des externen Datenschutzbeauftragten zu erbringenden Leistungen richten sich abschließend nach Art. 39 DSGVO. Der Dienstleister wird während der Vertragslaufzeit eine qualifizierte natürliche Person zur Verfügung stellen. Der Beauftragte ist berechtigt, sich bei der Erbringung der vom Dienstleister geschuldeten Leistungen durch Hilfspersonal als Ressourcen i. S. v. Art. 38 Abs. 2 DSGVO unterstützen zu lassen. Der Dienstleister ist während der Laufzeit dieses Vertrages berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber eine andere natürliche Person mit separater Erklärung als Beauftragten zu benennen, soweit dies aus betriebsinternen Gründen erforderlich ist. Das plattformbasierte Datenschutzmanagementsystem enthält Leitfäden, Generatoren und Vorlagen für die unternehmensinterne Datenschutzverwaltung. Die innerhalb der Plattform bereitgestellten Inhalte werden dabei fortlaufend weiterentwickelt. Umfang und Art der Weiterentwicklung orientieren sich am gesetzlich Notwendigen und liegen im Ermessen des Dienstleisters. Ein Anspruch auf bestimmte Inhalte oder Funktionen besteht nicht. Der Dienstleister schuldet keinen Beratungserfolg. Ferner schuldet der Dienstleister keine Rechts- und/oder Steuerberatung. Der Dienstleister behält sich vor, Unternehmen abzulehnen, die besondere Datenkategorien (z.B. Gesundheitsdaten, Daten Minderjähriger etc.) und/oder enorme Datenmengen verarbeiten (Big Data, Plattformen mit sehr hohen Nutzerzahlen).
2.4. Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz: Schuldet der Dienstleister dem Auftraggeber Dienstleistungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gilt folgendes: Dienstleistungen nach dem Hinweisgebeschutzgesetz beinhalten insbesondere die Bereitstellung eines plattformbasierten Hinweisgebersystems (interne Meldestelle mithilfe eines Meldekanals/von Meldekanälen) sowie die Bereitstellung einer Ombudsperson in Form einer entsprechend qualifizierten natürlichen Person. Die Ombudsperson ist dabei ausschließlich für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen innerhalb der internen Meldestelle (Meldekanal/Meldekanäle) zuständig. Der Dienstleister wird während der Vertragslaufzeit eine qualifizierte natürliche Person zur Verfügung stellen. Der Beauftragte ist berechtigt, sich bei der Erbringung der vom Dienstleister geschuldeten Leistungen durch Hilfspersonal als Ressourcen unterstützen zu lassen. Der Dienstleister ist während der Laufzeit dieses Vertrages berechtigt, gegenüber dem Auftraggeber eine andere natürliche Person mit separater Erklärung als Ombudsperson zu benennen, soweit dies aus betriebsinternen Gründen erforderlich ist. Der Dienstleister und/oder die Ombudsperson schuldet keinen Beratungserfolg. Ferner schuldet der Dienstleister und/oder die Ombudsperson keine Rechts- und/oder Steuerberatung.
2.5. Der Dienstleister ist nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber dazu berechtigt, die Zusammenarbeit zum Zwecke der Eigenwerbung in angemessener Weise unter Benutzung des Logos des Auftraggebers öffentlich darzustellen und mit der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber zu werben.
3. Preise
Die Nutzung der Dienstleistung wird über eine feste monatliche oder jährliche Pauschale abgegolten. Im Übrigen sind Preise und Zahlungsbedingungen sowie der geschuldete Leistungsumfang dem Angebot zu entnehmen und richten sich nach dem jeweils gebuchten Paket. Für die Erbringung von Dienstleistungen, die über den geschuldeten Leistungsumfang hinausgehen (aufwandsbezogene Leistungen) – insbesondere individuelle Beratungen zu komplexen und einzelfallbezogenen Fragestellungen (z.B. Internationaler Datenaustausch außerhalb der EU, Konzerndatenschutz, Strafrecht etc.) – behält es sich der Dienstleister vor, nach Absprache mit dem Auftraggeber, nach Zeitaufwand zu einem gesondert vereinbarten Stundensatz abzurechnen.
4. Zahlungsbedingungen
Auf die Verträge zwischen Dienstleister und Auftraggeber finden folgende Zahlungsbedingungen Anwendung: Entgelte für Dauerschuldverhältnisse mit periodisch wiederkehrenden Zahlungen (insb. die Pauschalen im Sinne von Ziffer 3) sind je nach ausgewähltem Paket monatlich bzw. jährlich im Voraus bis zum 1. Werktag des beginnenden Monats / Jahres und bei Neukunden am Tag des Vertragsschlusses fällig. Fällige und bezahlte Entgelte für nicht vollständig genutzte oder angefangene Monate (z. B. aufgrund von Kündigung) werden nicht erstattet; gesetzlich zwingende Rückerstattungsansprüche – insb. aufgrund von zwingender Haftung, Rücktritt, Anfechtung oder Mängelgewährleistung – bleiben unberührt. Entgelte für aufwandsbezogene Leistungen im Sinne der Ziffer 3 werden nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Leistungen erbracht wurden, fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zu den im vorangegangenen Absatz beschriebenen Fälligkeitszeitpunkten, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung, fällig. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z. B. Rechnung, Police, Vertrag) des Anbieters an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt; die Pre-Notification wird dem Kunden spätestens einen Werktag vor dem Termin der Abbuchung übermittelt. SEPA-Lastschriften sind nur für Konten innerhalb der Europäischen Union möglich. Schlägt eine Zahlungsart fehl, wird das Kundenkonto gesperrt, es sei denn, der Kunde macht begründete Einwände oder Zurückbehaltungsrechte gegen die Forderung(en) geltend. Die Sperre wird aufgehoben, sobald das geschuldete Entgelt beglichen oder eine Stundung vereinbart wurde. Die Sperrung lässt die Vertragslaufzeit unberührt und entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Doppelzahlungen oder sonstige überzahlte Beträge werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Abrechnung verrechnet. Sofern es zu dieser Abrechnung nicht kommt (z. B. bei Kündigung) oder die nächste Abrechnung mehr als 6 Wochen in der Zukunft liegt (z. B. bei Jahreszahlungen), kann der Kunde die Rückzahlung innerhalb von 6 Wochen verlangen. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich über die gleiche Zahlungsart wie die betreffende(n) Zahlung(en) (z. B. Gutschrift auf das Bankkonto). Sollte die ursprüngliche Zahlungsart nicht mehr zur Verfügung stehen (etwa weil das Bankkonto aufgelöst wurde), obliegt es dem Kunden, dies rechtzeitig anzuzeigen. Die Mehrkosten (z. B. Rückbuchungsgebühren) einer fehlgeschlagenen Zahlung werden dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten; dem Kunden steht es frei zu beweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Rechnungen und sonstige Mitteilungen im Sinne dieser Ziffer werden dem Kunden per E-Mail übermittelt. Rechnungen werden als PDF-Dokument formatiert. Der Dienstleister ist berechtigt, fällige Forderungen gegen den Kunden aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Alle Zahlungen erfolgen über eine gesicherte SSL- bzw. TLS-Verbindung.
5. Laufzeit und Kündigung
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen richtet sich die Laufzeit des Vertrags nach dem vom Kunden gewählten Zahlungsturnus. Die Laufzeit für Verträge mit Jahreszahlung beträgt daher ein Jahr (Jahrespaket); die Laufzeit für Verträge mit Monatszahlung beträgt einen Monat (Monatspaket). Jahrespakete können mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Monatspakete können bis zum letzten Tag des betreffenden Monats gekündigt werden. Kündigungen können schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail, Kontaktformular oder Telefax) erfolgen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die ursprünglich gebuchte Laufzeit. Die Laufzeit beginnt mit Vertragsschluss. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Dienstleister liegt ein zur außerordentlichen Kündigung dieses Dienstleistungsvertrags berechtigender wichtiger Grund insbesondere darin, dass der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungshandlung zur Erfüllung dieses Dienstleistungsvertrags nicht binnen einer vom Dienstleister bestimmten angemessenen Frist ausgeführt hat, ein Paket bucht, welches für sein Unternehmen nicht zugelassen ist oder die Software für mehrere Unternehmen benutzt, ohne einen entsprechenden Tarif gebucht zu haben. Ein Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung liegt ferner vor, wenn der Auftraggeber mit der Bezahlung einer fälligen Rate oder eines Teils hiervon mindestens 7 Werktage im Verzug ist.
6. Haftung
Der Dienstleister haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Dienstleister fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 10.000 EUR, begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Absatz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Dienstleister nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Dienstleisters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. Der Auftraggeber stellt den Dienstleister von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Dienstleister aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Auftraggebers geltend gemacht werden.
7. Schlussbestimmungen
Für die Verträge zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien Berlin als Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis resultieren. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Der Dienstleister ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.